Bremicker Verkehrstechnik StVO-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen nach der StVO

Grundlage für die Gestaltung der Straßenverkehrszeichen in Deutschland ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ihre Vorschriften und Richtlinien werden im Straßenverkehr durch die entsprechenden Verkehrsschilder sichtbar.v Im Straßenverkehr eingesetzte Verkehrszeichen müssen den Formvorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) in jeder Hinsicht entsprechen. Darüber hinaus dürfen die Verkehrsschilder in ihrer Bauart nicht unter den Anforderungen der Gütebedingungen liegen. Bremicker Verkehrstechnik ist sowohl Träger des RAL-Gütezeichens als auch des CE-Zeichens und somit zertifizierter Hersteller von Verkehrszeichen.

Die StVO sorgt nicht nur für ein geregeltes und sicheres Miteinander im Straßenverkehr, sondern auch für ein genormtes Erscheinungsbild der Verkehrszeichen. Neben den Formen und Größen der Verkehrszeichen ist darin auch die Schrift nach DIN 1451-2, die verwendeten Farben nach DIN 6171-1 und die Auflage zur retroreflektierenden mikroprismatischen Fähigkeit der Schilder zugrunde gelegt.

Vom Stundenstein zum heutigen Verkehrszeichen nach StVO

Straßenhinweise gibt es, seit der Mensch Straßen und Wege nutzt, um bequemer von einem Ort zum anderen zu reisen. Waren es bei den Römern noch Stundensteine, so sind es heute Verkehrszeichen, Wegweiser und Verkehrsbeschilderung an Schilderbrücken, die den Verkehrsteilnehmern die Richtung und Distanz zum gewünschten Ziel angeben. Nicht nur die Anzahl an Straßen hat sich seit den Römern verändert, auch die Anzahl der für einen geregelten und sicheren Ablauf im Straßenverkehr benötigten Hinweisschilder, ist um ein Vielfaches gestiegen. Obwohl sich auch die Grundlage der Verkehrszeichen, die StVO seit ihrer Festsetzung 1937 immer wieder verändert und erweitert hat, so hat sie doch ihre ursprüngliche Bedeutung nicht verloren: Die Regelung des sicheren und reibungslosen Miteinander im Straßenverkehr steht dabei für alle Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.

Gefahrenzeichen 101-162

Gefahrenzeichen zählen zu den wichtigsten Verkehrszeichen. Sie dienen den Verkehrsteilnehmern zur Information vor Gefahrenstellen und können so Unfälle verhindern, insbesondere durch Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf die folgende Gefahrensituation. In der Regel sind die Gefahrenzeichen dreieckig, mit rotem Rand, weißem Hintergrund und einem schwarzen Symbol – es gibt sie aber auch als Bake mit roten Streifen (z. B. an Bahnübergängen). 

Die Gefahrenzeichen werden in § 40 der Straßenverkehrsordnung (StVO) genauer definiert: Innerhalb geschlossener Ortschaften werden die Gefahrenzeichen in der Regel kurz vor der Gefahrenstelle aufgestellt. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann die Entfernung auf einem Zusatzzeichen angegeben werden. Die Gefahrenzeichen können auch mit anderen Zusatzzeichen kombiniert werden, wie dem VZ 1000-21 (Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend) oder dem VU 1001-31 (auf … km).

Vorschriftszeichen 201-290

Was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, regeln die Vorschriftszeichen nach § 41 der StVO. Die Hauptaufgabe der Verkehrszeichen ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zu Gunsten der Einfachheit sind die verschiedenen Vorschriftszeichen deshalb in Farbgruppen unterteilt: Blaue Schilder weisen auf Vorschriften wie Richtungen, Mindestgeschwindigkeiten oder Verkehrszonen hin. Runde rot umrandete Schilder machen Verbote deutlich wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtsverbote. Sobald ein Vorschriftszeichen in grauer Farbe erscheint, ist das ausgeschilderte Verbot aufgehoben.

Grundsätzlich müssen Vorschriftszeichen immer dort aufgestellt werden, wo sie gültig sind. Ist das aus Aufstell- oder Sicherheitsgründen nicht möglich, muss auf einem Zusatzzeichen die Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht abgebildet werden. Auch die Kombination mit weiteren Zusatzzeichen ist möglich, dadurch können Beschränkungen oder Ausnahmen der Gebote und Verbote kenntlich gemacht werden.

Richtzeichen 301-467

Richtzeichen nach § 42 der StVO geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Wie der Name schon sagt, sind Anweisungen, nach denen sich die Verkehrsteilnehmer richten können, wie zum Beispiel Richtgeschwindigkeiten oder Wegweiser. Einige Richtzeichen beinhalten auch Ge- oder Verbote, die befolgt werden müssen, wie Kraftfahrstraße oder Ende der Vorfahrtsstraße.

Wie auch bei den Gefahren und Vorschriftszeichen gilt: Wenn Richtzeichen nicht direkt dort aufgestellt werden können, wo sie gültig sind, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen anzugeben.

Verkehrslenkungstafeln 501-590

Bei unseren Verkehrslenkungstafeln finden Sie alle Überleitungstafeln, Verschwenkungstafeln, Fahrstreifentafeln, Einengungstafeln, Aufweitungstafeln, Trennungstafeln und Zusammenführungstafeln.

Alle Verkehrslenkungstafeln sind dafür gedacht, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf eine Veränderung der Fahrspuren oder eine folgende Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Um den Gefahren durch abruptes Abbremsen oder Spurenwechseln vorzubeugen, werden die Tafeln in der Regel 200 m vor dem Bezugspunkt aufgestellt. Innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrstreifen pro Richtung wird meist ein Abstand von 50 bis 100 m verwendet. Bei mehreren Fahrstreifen empfehlen wir eine zusätzliche Verkehrslenkungstafel ca. 400 m vorher aufzustellen.

Alle Verkehrslenkungstafeln werden gemäß der StVO und VzKat gefertigt und tragen das CE-Zeichen sowie das RAL-Gütezeichen.

Verkehrseinrichtungen 600-720

Bei unseren Verkehrslenkungstafeln finden Sie alle Überleitungstafeln, Verschwenkungstafeln, Fahrstreifentafeln, Einengungstafeln, Aufweitungstafeln, Trennungstafeln und Zusammenführungstafeln.

Alle Verkehrslenkungstafeln sind dafür gedacht, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf eine Veränderung der Fahrspuren oder eine folgende Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Um den Gefahren durch abruptes Abbremsen oder Spurenwechseln vorzubeugen, werden die Tafeln in der Regel 200 m vor dem Bezugspunkt aufgestellt. Innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrstreifen pro Richtung wird meist ein Abstand von 50 bis 100 m verwendet. Bei mehreren Fahrstreifen empfehlen wir eine zusätzliche Verkehrslenkungstafel ca. 400 m vorher aufzustellen.

Alle Verkehrslenkungstafeln werden gemäß der StVO und VzKat gefertigt und tragen das CE-Zeichen sowie das RAL-Gütezeichen.

Zusatzzeichen nach StVO

Zusatzzeichen nach Vorgaben des § 39 der Straßenverkehrsordnung

Zusatzzeichen konkretisieren die Aussagen anderer Verkehrszeichen oder beschreiben Ausnahmen. Wie der Name schon sagt, stehen Zusatzzeichen nie allein, sie müssen stets auf ein anderes Verkehrszeichen Bezug nehmen. Unsere Zusatzschilder werden in bester Qualität made in Germany und nach der gültigen StVO gefertigt.

Die richtige Reflexionsklasse bestellen:
Bei Bremicker erhalten Sie alle Zusatzschilder in den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie auch für das reguläre Verkehrszeichen. Bestellen Sie deshalb neue Verkehrsschilder und Zusatzzeichen immer in der gleichen Reflexionsklasse.

Zusatzzeichen mit Sondertext

Bei Bremicker erhalten sie auch spezielle Zusatzschilder für Verkehrszeichen, welche nicht in der StVO beschrieben werden, sogenannte Zusatzzeichen mit Sondertext. Je nach Einsatzgebiet kann es notwendig sein, Zusatzzeichen zu beschriften. Unter anderem auch mit individuellen Zeit-, Längen- oder Entfernungsangaben. Sollen Sie im Shop nicht fündig werden, fragen Sie direkt bei uns an. Gerne fertigen wir Schilder nach individuellem Kundenwunsch.