Gefahrenzeichen 101-162

Gefahrenzeichen 101-162

Ansicht: | Liste

Gefahrenzeichen zählen zu den wichtigsten Verkehrszeichen. Sie dienen den Verkehrsteilnehmern zur Information vor Gefahrenstellen und können so Unfälle verhindern, insbesondere durch Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf die folgende Gefahrensituation. In der Regel sind die Gefahrenzeichen dreieckig, mit rotem Rand, weißem Hintergrund und einem schwarzen Symbol – es gibt sie aber auch als Bake mit roten Streifen (z. B. an Bahnübergängen).

Die Gefahrenzeichen werden in § 40 der Straßenverkehrsordnung (StVO) genauer definiert: Innerhalb geschlossener Ortschaften werden die Gefahrenzeichen in der Regel kurz vor der Gefahrenstelle aufgestellt. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann die Entfernung auf einem Zusatzzeichen angegeben werden. Die Gefahrenzeichen können auch mit anderen Zusatzzeichen kombiniert werden, wie dem VZ 1000-21 (Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend) oder dem VU 1001-31 (auf … km).

Ihre Ansprechpartner

Sie sind unsicher bei der Produktauswahl oder wünschen eine ausführliche Beratung? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 0881 642-0  - Email: info@bremicker-vt.de

Telefon: 0881 642-0 - Email: info@bremicker-vt.de