Vorschriftszeichen 201-290
Begriffsklärung
Die Vorschriftszeichen der Kategorie VZ 201-290 spielen eine entscheidende Rolle bei der Regelung des Straßenverkehrs und tragen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf Straßen bei. Diese Zeichen umfassen eine breite Palette von Andreaskreuzen über Stoppschilder bis hin zu verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ausführung
Für eine klare und einfache Erkennbarkeit sind die unterschiedlichen Vorschriftszeichen in spezifische Farbgruppen unterteilt. Blaue Schilder vermitteln Vorschriften in Bezug auf Richtungen, Mindestgeschwindigkeiten oder Verkehrszonen. Runde Schilder mit rotem Rand verdeutlichen Verbote, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtsverbote. Sobald ein Vorschriftszeichen in Grau erscheint, signalisiert es, dass das zuvor ausgeschilderte Verbot aufgehoben ist. Durch die sorgfältige Auswahl der Verkehrszeichenbauart, die zwischen Aluminiumblech in Standardstärke von 2 mm oder erhöhter Stärke von 3 mm, wahlweise profilverstärkt in Alform oder Randform variieren kann, sowie der entsprechenden Reflexfolienart in den Klassen RA1, RA2 oder RA3, lässt sich in Verbindung mit der passenden Schildergröße, abhängig von den jeweiligen Geschwindigkeitsbereichen, eine optimale Verkehrssicherheit durch reflektierende Verkehrszeichen gewährleisten. - Hier werden Sie für jeden Anwendungsfall garantiert fündig!
Produktportfolio rund um Verkehrszeichen
Die höchsten Qualitätsstandards der Bremicker Verkehrstechnik werden bei der Herstellung aller Verkehrszeichen gewährleistet, um eine langlebige und zuverlässige Verwendung zu gewährleisten. Neben den Zeichen bieten wir auch das passende Befestigungsmaterial und Aufstellvorrichtungen an, um eine optimale Montage und Platzierung sicherzustellen.
Rechtliche Grundlage
Die genauen Anforderungen und Bedeutungen dieser Vorschriftszeichen finden Sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter §41. Dort sind die Zeichen detailliert definiert und erklärt, wie sie im Straßenverkehr einzusetzen sind, um auf potenzielle Gefahren hinzuweisen.