Vorschriftszeichen 201-290

Vorschriftszeichen 201-290

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Was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, regeln die Vorschriftszeichen nach § 41 der StVO. Die Hauptaufgabe der Verkehrszeichen ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zu Gunsten der Einfachheit sind die verschiedenen Vorschriftszeichen deshalb in Farbgruppen unterteilt: Blaue Schilder weisen auf Vorschriften wie Richtungen, Mindestgeschwindigkeiten oder Verkehrszonen hin. Runde rot umrandete Schilder machen Verbote deutlich wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtsverbote. Sobald ein Vorschriftszeichen in grauer Farbe erscheint, ist das ausgeschilderte Verbot aufgehoben.

Grundsätzlich müssen Vorschriftszeichen immer dort aufgestellt werden, wo sie gültig sind. Ist das aus Aufstell- oder Sicherheitsgründen nicht möglich, muss auf einem Zusatzzeichen die Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht abgebildet werden. Auch die Kombination mit weiteren Zusatzzeichen ist möglich, dadurch können Beschränkungen oder Ausnahmen der Gebote und Verbote kenntlich gemacht werden.

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