
Vorschriftszeichen 201-290 [158]
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VZ201-50 Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
Gemäß MLV mind. RA2. Ausführung nach Deutscher Bahn auf Anfrage. |
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VZ205 Vorfahrt gewähren
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ206 Halt. Vorfahrt gewähren
Gemäß MLV mind. RA2. Aus statischen Gründen empfehlen wir für Zeichen 206 Pfosten mit Durchmesser 76/WS 2,9mm zu verwenden. |
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VZ208 Vorrang des Gegenverkehrs
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ215 Kreisverkehr
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ220-10 Einbahnstraße linksweisend
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ220-20 Einbahnstraße rechtsweisend
Gemäß MLV mind. RA2 |
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VZ220-40 Einbahnstraße doppelseitig
Zeichen 220-10 und 220-20 |
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VZ222 Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei
Gemäß MLV mind. RA2. Dieses Zeichen soll nur verwendet werden, wenn zwischen ihm und dem Verkehrsteilnehmer, an den es sich wendet, Gegenverkehr nicht zugelassen ist (VwV-StVO). |
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VZ222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei
Gemäß MLV mind. RA2. Dieses Zeichen soll nur verwendet werden, wenn zwischen ihm und dem Verkehrsteilnehmer, an den es sich wendet, Gegenverkehr nicht zugelassen ist (VwV-StVO). |
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VZ224 Haltestelle
bisher Zeichen 224-50 |
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VZ224-40 Haltestelle doppelseitig
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VZ224-41 Schulbushaltestelle mit Zusatzzeichen 1042-36 doppelseitig
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VZ224-51 Schulbushaltestelle mit Zusatzzeichen 1042-36
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VZ229 Taxenstand
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VZ229-10 Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts
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Was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, regeln die Vorschriftszeichen nach § 41 der StVO. Die Hauptaufgabe der Verkehrszeichen ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zu Gunsten der Einfachheit sind die verschiedenen Vorschriftszeichen deshalb in Farbgruppen unterteilt: Blaue Schilder weisen auf Vorschriften wie Richtungen, Mindestgeschwindigkeiten oder Verkehrszonen hin. Runde rot umrandete Schilder machen Verbote deutlich wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtsverbote. Sobald ein Vorschriftszeichen in grauer Farbe erscheint, ist das ausgeschilderte Verbot aufgehoben.
Grundsätzlich müssen Vorschriftszeichen immer dort aufgestellt werden, wo sie gültig sind. Ist das aus Aufstell- oder Sicherheitsgründen nicht möglich, muss auf einem Zusatzzeichen die Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht abgebildet werden. Auch die Kombination mit weiteren Zusatzzeichen ist möglich, dadurch können Beschränkungen oder Ausnahmen der Gebote und Verbote kenntlich gemacht werden.
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Telefon: 0881 642-0 - Email: info@bremicker-vt.de