Richtzeichen 301-467

Richtzeichen 301-467

Ansicht: | Liste

Richtzeichen nach § 42 der StVO geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Wie der Name schon sagt, sind Anweisungen, nach denen sich die Verkehrsteilnehmer richten können, wie zum Beispiel Richtgeschwindigkeiten oder Wegweiser. Einige Richtzeichen beinhalten auch Ge- oder Verbote, die befolgt werden müssen, wie Kraftfahrstraße oder Ende der Vorfahrtsstraße.

Wie auch bei den Gefahren und Vorschriftszeichen gilt: Wenn Richtzeichen nicht direkt dort aufgestellt werden können, wo sie gültig sind, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen anzugeben.

Ihre Ansprechpartner

Sie sind unsicher bei der Produktauswahl oder wünschen eine ausführliche Beratung? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 0881 642-0  - Email: info@bremicker-vt.de

Telefon: 0881 642-0 - Email: info@bremicker-vt.de