StVO-Novelle 2020 Teil 2 „Moderne Mobilität“

Mai 8, 2020 | Innovationen

Die neue StVO-Novelle trat am 28. April in Kraft und macht laut Bundesminister Andreas Scheuer die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter. Die Neuerungen Mit den neuen Regeln werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmer gestärkt, sie schaffen auch Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Bremicker Verkehrstechnik informiert Sie über alle wichtigen Änderungen.

Carsharing

  • Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern.
  • Die Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharinggesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze rechtssicher für das Carsharing auszuweisen.
  • Eingeführt wurden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, 08die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist.

Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

  • Die StVO-Novelle stellt klar, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorheben können.

Einführung eines Sinnbilds „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen“

  • Zwar wurde die Freigabemöglichkeit des Bussonderfahrstreifens für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen gestrichen. Das neu eingeführte Sinnbild können die Straßenverkehrsbehörden jedoch fortan beispielsweise für die Durchführung von Verkehrsversuchen verwenden.

Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps

  • In der StVO-Novelle wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies hatte schon zuvor gegolten und wurde nun nochmal deutlich klargestellt.

Neue Regelungen für Großraum- und Schwertransporte

  • Für die Beantragung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte änderte sich die Regelung zur zuständigen Behörde. Außerdem gibt es künftig bundeseinheitliche Gebühren. Diese Regelungen treten erst im Januar 2021 in Kraft.

Quelle: BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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