VZ244.4 Ende einer Fahrradzone
Produktnummer:
260151
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 244.4 und der Bedeutung "Ende einer Fahrradzone". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedene…
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Innendienst
Merkmale
Bauart | 2 mm |
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Bohrung |
70 mm
für Rahmen für Rahmen (ab IVZ 2022) |
Größe (VZ) | 420x420 mm |
Material | Aluminium |
Reflexionsklasse | RA1 |
Produktdetails
- StVO-Nummer: 244.4
- Bedeutung: Ende einer Fahrradzone
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 420 x 420 mm und 600 x 600 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm, IVZ II und für Rahmen
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 244.4 und der Bedeutung "Ende einer Fahrradzone". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.