VZ244.1-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig
Produktnummer:
10424414001
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 244.1-40 und der Bedeutung "Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig". Dieses Verkehrsz…
Hinweis
Zeichen 244.1 und 244.2
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Innendienst
Merkmale
Bauart | 3 mm |
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Bohrung |
70 mm
für Rahmen für Rahmen (ab IVZ 2022) |
Größe (VZ) | 420x420 mm |
Material | Aluminium |
Reflexionsklasse | RA1 |
Produktdetails
- StVO-Nummer: 244.1-40
- Bedeutung: Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 420 x 420 mm und 600 x 600 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm
- Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm, IVZ II und für Rahmen
- Sinnbild doppelseitig
- Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 244.1-40 und der Bedeutung "Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.