E.5.10 Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt

Produktnummer: 4923
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt,…

Anmelden
oder registrieren um Preise zu sehen, Produkte zu kaufen oder Schulungen zu buchen.

Unser Tipp

Bitte beachten Sie, Schifffahrtszeichen sind aktuell nicht über unseren Webshop bestellbar. Bitte kontaktieren Sie unseren Vertrieb: 0881 0642-261.

Ihr Ansprechpartner

Innendienst

Merkmale

Größe Schifffahrtszeichen 1050x1050 mm
Material Aluminium
Reflexionsklasse nicht reflektierend

Produktdetails

  • Material: Aluminium
  • Abmessungen: 1.050 x 1.050 oder 1.450 x 1.450 mm
  • Reflexionsklasse: nicht reflektierend
  • Andere Reflexionsklasse auf Anfrage

Beschreibung

Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter oder die zwei blauen Kegel führen müssen.

Ähnliche Artikel

E.5.11 Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrz. der Schubschifffahrt, di…
E.5.12 Liegestelle für alle Fahrzeuge, die nicht nach § 3.14 ein, zwei od. drei blaue Lichter od. nach § 3.32 ein, zwei od. drei blaue Kegel führen müssen.
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für alle Fahrzeuge, die nicht nach § 3.14 ein, zwei od.…
E.5.13 Liegestelle für alle Fahrzeuge, die das blaue Licht nach § 3.14 Nr. 1 oder den blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 1 führen müssen
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für alle Fahrzeuge, die das blaue Licht nach § 3.14 Nr.…
E.5.14 Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die zwei blauen Lichter nach § 3…
E.5.15 Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die drei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 3 od. die drei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 3 führen müssen
Schifffahrtszeichen (Hinweiszeichen) mit der Bedeutung: Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die drei blauen Lichter nach § 3…