Die Verkehrszeichen in Deutschland werden stets geprüft, überarbeitet und ergänzt. Verantwortlich dafür ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Veränderte Gegebenheiten, gesetzliche Neuerungen im Straßenverkehr oder auch neue Technologien wie die E-Scooter sind der Anlass, um neue Verkehrszeichen nach StVO einzuführen.
Neu im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) sind:
- 1024-22 „Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind – mehrfachbesetzte Personenkraftwagen frei“
- 1012-57 „Behinderteneinrichtung“
- 1012-56 „Spielplatz“
- 1012-55 „Schulweg“
- 1060-34 „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen – links“
- 1053-55 „Massenangabe – 3,5 t“
- 1006-32 „Unfallgefahr Lkw“
- Für das Zeichen 448 „Ankündigungstafel“ wird auf die RWBA verwiesen; neue bildhafte Darstellung eines Autobahnkreuzes
- 1050-31 „…Taxis“ (Der Text ist neu!)
- 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“
- 311.1 „Ortstafel Rückseite ohne Zielangabe“
- 1040-37 „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse im angegebenen Zeitraum frei“
Die neuen Verkehrszeichen werden in unseren Onlineshop übernommen und sind in Kürze dort vollständig verfügbar.