VZ421-40 Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, doppelseitig
Produktnummer:
273101
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 421-40 und der Bedeutung "Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t…
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Innendienst
Merkmale
| Bauart | 3 mm |
|---|---|
| Größe Verkehrszeichen | 350x1250 mm |
| Material | Aluminium |
| Reflexionsklasse | RA1 |
Produktdetails
- StVO-Nummer: 421-40
- Bedeutung: Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, doppelseitig
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 350 x 1250 mm
- Material: Aluminium
- Bauart: 2 mm oder 3 mm
- Reflexionsklasse: RA1 oder RA2
- Sinnbild doppelseitig
- Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 421-40 und der Bedeutung "Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, doppelseitig". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.