VZ421-20 Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, rechtsweisend

Produktnummer: 10542102007
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 421-20 und der Bedeutung "Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t…
Bauart
Reflexionsklasse

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Merkmale

Bauart 3 mm
Größe (VZ) 350x1250 mm
Material Aluminium
Reflexionsklasse RA2

Produktdetails

  • StVO-Nummer: 421-20
  • Bedeutung: Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, rechtsweisend
  • Abmessungen: 350 x 1250 mm
  • Material: Aluminium
  • Bauart: 2 mm, 3 mm und Alform
  • Reflexionsklasse: RA1 oder RA2
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich

Beschreibung

Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 421-20 und der Bedeutung "Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, rechtsweisend". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.

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