VZ390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Produktnummer:
263932
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 390 und der Bedeutung "Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz". Dieses Verkehrszei…
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Innendienst
Merkmale
Bauart | 2 mm |
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Bohrung |
70 mm
IVZ II (2 x 350 mm) für Rahmen |
Größe (VZ) | RD 600 mm |
Material | Aluminium |
Reflexionsklasse | RA1 |
Produktdetails
- StVO-Nummer: 390
- Bedeutung: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm, IVZ II und für Rahmen
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 390 und der Bedeutung "Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.