VZ390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Produktnummer:
263947
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 390 und der Bedeutung "Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz". Dieses Verkehrszei…
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Innendienst
Merkmale
| Bauart | Randform |
|---|---|
| Größe Verkehrszeichen | RD 750 mm |
| Material | Aluminium |
| Reflexionsklasse | RA2 |
Produktdetails
- StVO-Nummer: 390
- Bedeutung: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm, IVZ II und für Rahmen
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 390 und der Bedeutung "Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.