VZ261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Produktnummer: 10126100002
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 261 und der Bedeutung "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen G…
Bauart
Größe (VZ)
Reflexionsklasse

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Merkmale

Bauart 2 mm
Bohrung 70 mm
IVZ II (2 x 350 mm)
für Rahmen
Größe (VZ) RD 600 mm
Material Aluminium
Reflexionsklasse RA1

Produktdetails

  • StVO-Nummer: 261
  • Bedeutung: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • Material des Blechs: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm, IVZ II und für Rahmen
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich

Beschreibung

Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 261 und der Bedeutung "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.

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