VZ223.1-52 Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen
Produktnummer:
259941
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-52 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen". D…
Hinweis
neues Zeichen
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Innendienst
Merkmale
Bauart | Alform |
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Größe (VZ) | 2250x2250 mm |
Material | Aluminium |
Reflexionsklasse | RA2 |
Produktdetails
- Bedeutung: Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen
- StVO-Nummer: 223.1-52
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 2250x2250 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: Alform
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-52 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.