VZ223.1-51 Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen
Produktnummer:
259939
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-51 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen". D…
Hinweis
bisher Zeichen 223.1-50
Ihr Ansprechpartner
Innendienst
Merkmale
Bauart | Alform |
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Größe (VZ) | 2250x2250 mm |
Material | Aluminium |
Reflexionsklasse | RA2 |
Produktdetails
- Bedeutung: Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen
- StVO-Nummer: 223.1-51
- Material des Blechs: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 2250x2250 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: Alform
Beschreibung
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-51 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.