VZ223.1-51 Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen

Produktnummer: 259939
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-51 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen". D…
Bauart
Größe (VZ)
Reflexionsklasse

Anmelden
oder registrieren um Preise zu sehen, Produkte zu kaufen oder Schulungen zu buchen.

Hinweis

bisher Zeichen 223.1-50

Ihr Ansprechpartner

Innendienst

Merkmale

Bauart Alform
Größe (VZ) 2250x2250 mm
Material Aluminium
Reflexionsklasse RA2

Produktdetails

  • Bedeutung: Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen
  • StVO-Nummer: 223.1-51
  • Material des Blechs: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 2250x2250 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: Alform

Beschreibung

Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 223.1-51 und der Bedeutung "Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.

Zubehör und Ersatzteile

Rohr­schel­le
Rohrschellen aus feuerverzinktem Flachstahl als robuste Standardbefestigung für Verkehrsschilder.
T-Schel­len
Die T-Schelle für Rohrpfosten (mit Durchmesser Ø 60 oder Ø 76 mm) aus feuerverzinktem Flachstahl ist besonders stabil, weil…
Ein­arm­schel­len
Einarmschellen aus feuerverzinktem Flachstahl zur seitlichen Befestigung von Verkehrszeichen an Rohrpfosten.
Schil­der­fun­da­men­te
Stabile Schilderfundamente in einheitlicher Bauart und geprüfter Festigkeit.Die Schilderfundamente mit Holzkeilen sind perfe…
Bo­den­hül­se Mo­dell A
Rohrpfosten oder auch Absperrpfosten können einbetoniert oder auch herausnehmbar montiert werden. Bodenhülsen ermöglichen es…

Ähnliche Artikel

Schu­lung HAV
Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen Sie als verantwortliche Behörde vieles beachten. So…
HAV Hin­wei­se für das An­brin­gen von Ver­kehrs­zei­chen und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen funktional sein, der Betrachter muss sie klar und schnell verstehen können,…