VZ220-40 Einbahnstraße doppelseitig

Produktnummer: 10122004010
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 220-40 und der Bedeutung "Einbahnstraße doppelseitig". Dieses Verkehrszeichen ist in verschi…
Bauart
Größe (VZ)
Reflexionsklasse

Anmelden
oder registrieren um Preise zu sehen, Produkte zu kaufen oder Schulungen zu buchen.

Hinweis

Zeichen 220-10 und 220-20

Ihr Ansprechpartner

Innendienst

Merkmale

Ausrichtung doppelseitig
Bauart 2 mm
Bohrung für Rahmen
Größe (VZ) 300x800 mm
Material Aluminium
Reflexionsklasse RA1

Produktdetails

  • StVO-Nummer: 220-40
  • Bedeutung: Einbahnstraße doppelseitig
  • Material des Blechs: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 300 x 800 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, 70 mm und 2 x 500
  • Sinnbild doppelseitig
  • Sonderanfertigungen auf Nachfrage möglich

Beschreibung

Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 220-40 und der Bedeutung "Einbahnstraße doppelseitig". Dieses Verkehrszeichen ist in verschiedenen Größen, Bauformen und Reflexionsklassen erhältlich.

Zubehör und Ersatzteile

Rohr­schel­le
Rohrschellen aus feuerverzinktem Flachstahl als robuste Standardbefestigung für Verkehrsschilder.
T-Schel­len
Die T-Schelle für Rohrpfosten (mit Durchmesser Ø 60 oder Ø 76 mm) aus feuerverzinktem Flachstahl ist besonders stabil, weil…
Ein­arm­schel­len
Einarmschellen aus feuerverzinktem Flachstahl zur seitlichen Befestigung von Verkehrszeichen an Rohrpfosten.
Schil­der­fun­da­men­te
Stabile Schilderfundamente in einheitlicher Bauart und geprüfter Festigkeit.Die Schilderfundamente mit Holzkeilen sind perfe…
Bo­den­hül­se Mo­dell A
Rohrpfosten oder auch Absperrpfosten können einbetoniert oder auch herausnehmbar montiert werden. Bodenhülsen ermöglichen es…
ein­bei­ni­ge Rohr­rah­men für Recht­eck-Schil­der
Einbeiniger Rohrrahmen aus feuerverzinktem Stahl für ein rechteckiges Verkehrszeichen.

Ähnliche Artikel

Schu­lung HAV
Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen Sie als verantwortliche Behörde vieles beachten. So…
HAV Hin­wei­se für das An­brin­gen von Ver­kehrs­zei­chen und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen funktional sein, der Betrachter muss sie klar und schnell verstehen können,…
VZ220-10 Ein­bahn­stra­ße links­wei­send
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 220-10 und der Bedeutung "Einbahnstraße linksweisend". Dieses Verkehrszeichen ist in verschi…
VZ220-20 Ein­bahn­stra­ße rechts­wei­send
Verkehrsschild mit der StVO-Nr. 220-20 und der Bedeutung "Einbahnstraße rechtsweisend". Dieses Verkehrszeichen ist in versch…