Spiegel

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Verkehrsspiegel sind an unübersichtlichen Kurven, Ausfahrten oder Kreuzungen unverzichtbar. Auch auf Privat- oder Betriebsgelände haben sich die Spiegel stets bewährt. Verkehrsteilnehmer verlassen sich an sonst unübersichtlichen Stellen im Straßenverkehr auf den Blick in den Verkehrsspiegel, der tadellose Zustand des Spiegels sollte daher jederzeit gewährleistet sein. In unserem Sortiment finden Sie hochwertige runde und eckige Verkehrsspiegel sowie Verkehrsspiegel, die unabhängig von Wetter oder Jahreszeit beschlags- und vereisungsfreien Spiegel bleiben.

Wer darf einen Verkehrsspiegel anbringen?

Ist die Sicht z. B. bei der eigenen Ausfahrt eingeschränkt, kann man die Anbringung eines Verkehrsspiegels prüfen lassen. Bei Privatgrund sollte man zunächst mit dem Grundstückseigentümer abklären, ob dort ein Spiegel aufgestellt werden darf. Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung der Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde. Diese stellt sicher, dass kein Verkehrsteilnehmer durch diesen Spiegel irritiert wird, wie zum Beispiel durch Blendwirkung.

Aus rechtlicher Sicht sind Verkehrsspiegel kein Verkehrszeichen, sondern lediglich ein Sicherungs- bzw. Hilfsmittel. Somit liegt die Zuständigkeit für Verkehrsspiegel an öffentlichen Straßen und Plätzen bei den Straßenbaubehörden.

Ihre Ansprechpartner

Sie sind unsicher bei der Produktauswahl oder wünschen eine ausführliche Beratung? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 0881 642-0  - Email: info@bremicker-vt.de

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