
Warnmarkierungen
Die von uns hergestellte Warnmarkierung entspricht der DIN 30710. Sie wird aus retroreflektierender Folie hergestellt, die wiederum den lichttechnischen Anforderungen der DIN 67 520, Teil 2, entspricht. Die Aufsichtsfarben sind zudem nach DIN 6171, Teil 1, ausgeführt.
Für die Kennzeichnung am Fahrzeug gilt: „Die Sicherheitskennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite mindestens aus zwei Normflächen bestehen.“ Diese Mindestanforderung berücksichtigt in erster Linie Kleinfahrzeuge und Geräte. Bei größeren Fahrzeugen sind größere Flächen als Sicherheitskennzeichnung anzustreben. Fahrzeuge und Geräte, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, sollten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein.
Fahrzeuge, die Sonderrechte im Sinne des § 35 (6) der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen, sind mit einer Warnmarkierung auszurüsten, die der DIN 30710, Ausgabe März 1990, entspricht (VwV zur StVO). Das können z. B. Fahrzeuge sein, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum dienen. Sie dürfen auf allen Straßen – auf jeder Straßenseite – in jeder Fahrtrichtung – zu allen Zeiten fahren und halten, je nach ihrem Einsatzzweck.
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