Kostenlose E-Parkplätze – Neuerung ab dem 01.04.2025

Apr. 15, 2025 | Allgemein, Innovationen

Gute Nachrichten für E-Fahrzeughalter!

Ab dem 1. April 2025 dürfen elektrische Fahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung (z. B. „E“ am Ende des Kennzeichens) in ganz Bayern auf gekennzeichneten Flächen bis zu 3 Stunden kostenlos parken – vorausgesetzt, eine Parkscheibe oder die entsprechende Zeiterfassungseinrichtung wird verwendet.

Was bedeutet das konkret?
Fahrzeuge, die unter diese Regelung fallen, müssen auf speziell ausgewiesenen Parkflächen stehen, die entsprechend beschildert sind. Bremicker bietet hierzu zwei Varianten für die Kennzeichnung von E-Parkflächen an:

Bild

 

Wichtig für alle E-Fahrzeughalter:
Bitte achtet auf die entsprechende Beschilderung und stellt sicher, dass eine Parkscheibe sichtbar ausgelegt ist, sofern dies gefordert wird.

Aktuelle Beiträge